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Typisierung

Abfrage Baujahr

Dieses Service ist nur für den internen Gebrauch bestimmt und gilt nicht als offizielle Typisierungsunterlage. Ihr könnt die offiziellen Typiserungsunterlagen hier bestellen.

Es wurde leider kein passender Eintrag in unserer Typisierungsliste gefunden.

Das Baujahr zu deinem Roller ist laut unserer Unterlagen: .

Abfrage Eurotax-Nummer

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Es wurde leider kein passender Eintrag in unserer Eurotaxliste gefunden.

Die Eurotax-Nummer zu deinem Roller ist laut unserer Unterlagen: .

Bestellung Typisierungsunterlagen

Hier könnt ihr mit Hilfe untenstehender Anfrage eine Baujahrsbestätigung, einen Auszug aus der Eurotaxliste und ein technisches Datenblatt anfordern, die Kosten hierfür betragen € 45,-. Ihr bekommt die Unterlagen per Post von uns zugesendet.

Wir werden Dir die Typisierungsunterlagen so rasch wie möglich per Post zukommen lassen.
Du erhältst von uns in Kürze eine Bestätigungs-Mail.

Die ersten Oldtimer Vespa Typisierungen wurden von uns, lange vor der Eröffnung von Stoffi’s Garage durchgeführt und beim Thema Typisierung sind wir sicherlich die kompetenteste Anlaufstelle in Österreich. Zurzeit genehmigen wir gemeinsam mit der OÖ Landesregierung ca. 650 Roller im Jahr. Wenn ihr einen Roller im Ausland erwerbt, muss dieser folgende Punkte erfüllen:

1. COC

Neuere Fahrzeuge, die über ein so genanntes COC (EC Certificate of conformity) verfügen, können problemlos in Österreich angemeldet werden. Ihr könnt den Weg über den jeweiligen Importeur, in unserem Fall die Firma Faber in Wien, mit der Ansprechpartnerin Frau Lestuzzi wählen, oder die Einspielung der Fahrzeugdaten über uns bzw. die OÖ Landesregierung machen. Zu diesem Zweck braucht ihr, bei einem Gebrauchtfahrzeug das COC, einen Besitznachweis (Kaufvertrag oder Rechnung) und eine gültige §57a Überprüfung (Pickerl) von einer Werkstätte. Handelt es sich um ein Neufahrzeug, ist eine § 57a Überprüfung nicht notwendig. WICHTIG: Das Fahrzeug muss nicht vorgeführt werden! Sobald dies alles erledigt ist, müsst ihr noch die Nova-Freischaltung beim Finanzamt vornehmen, unabhängig davon ob bei diesem Fahrzeug Nova fällig ist, oder nicht.

2. Nicht EU

Wenn Fahrzeuge, welche nicht aus dem EU-Raum sind, und welche auch keine Ausnahmen sind (Oldtimer), müssen bei Neugenehmigung die Norm Euro 3 erfüllen, dies sollte aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich sein. (Ausnahme: Fahrzeuge aus der Schweiz zählen in diesem Fall zur EU)

3. EU-Genehmigung

Gebrauchte Fahrzeuge, welche nachweislich aus dem EU-Raum kommen, können ohne Probleme bei uns angemeldet werden. Wichtig ist aber, dass bei all diesen Fahrzeugen die Papiere des Ursprungslandes im Original dabei sind, um den Nachweis des EU-Ursprungs zu erbringen. In den Papieren muss die Fahrgestellnummer, das Kennzeichen und das erstmalige Zulassungsdatum ersichtlich sind.

Eintragungen

Veränderungen am Fahrzeug, welche bei den oben angeführten Papieren eingetragen sind, können (müssen aber nicht) in Österreich übernommen werden. Bitte sprecht das mit uns vor dem Typisieren ab, oder noch besser vor dem Umbau. Es ist zurzeit möglich, gewisse Tuningteile mitzutypisieren, auf der anderen Seite - Resonanzauspuffanlagen oder gedropte Lenker sind unmöglich. Eine reine TÜV Abnahme reicht mittlerweile nicht, es müssen diese Veränderungen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein.

Wir können euch hier ein gutes Komplettservice anbieten, Vorgehensweise wie folgt: Ihr sprecht die Änderungen des Fahrzeuges mit uns zuerst durch, nach Fertigstellung kommt der Roller zu uns. Der nächste Schritt ist die TÜV Abnahme in Deutschland. (ca. alle 8 Wochen). Nach erfolgter Abnahme wird das Fahrzeug in Deutschland für einen Tag zugelassen, Kennzeichen und Versicherung müssen in Deutschland beantragt werden. Danach erfolgt die Typisierung in Österreich. Sobald dies alles erledigt ist, müsst ihr noch die Nova-Freischaltung beim Finanzamt vornehmen, unabhängig davon ob bei diesem Fahrzeug Nova fällig ist, oder nicht.

4. Oldtimer-Ausnahmegenehmigung

Vom Gesetz her, heißen Oldtimer historische Fahrzeuge und sind klar definiert. Als Oldtimer gelten Fahrzeuge die älter als 30 Jahre sind und welche auch in der Eurotax-Liste „Historische Fahrzeuge“ enthalten sind. Diese Liste ist am Vespa-Sektor zum Glück vollständig, d.h. jede Vespa, die eines dieser Baujahre erfüllt, kann in Österreich relativ problemlos typisiert werden. Das Fahrzeug muss in einen Original Zustand versetzt werden und technisch natürlich 1A sein. Da es gerade bei Fahrzeugen aus Italien sehr oft vorkommt, dass die Fahrzeugpapiere nicht mehr beim Fahrzeug sind, können Oldtimer auch ohne originale Fahrzeugpapiere typisiert werden (wenn keine Papiere vorhanden sind, müsst ihr eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, warum das Fahrzeug ohne Papiere zu typisieren ist). Ihr braucht dazu einen Besitznachweis (Kaufvertrag oder Rechnung), einen Baujahrsnachweis und technische Daten (diese Daten könnt ihr bei uns anfordern). Als Hilfestellung findet ihr bei uns auf der Homepage eine Datenbank, welche euch nach Eingabe eurer Fahrgestellnummer und des dazugehörigen Buchstabenkürzels das Baujahr eurer Vespa sofort anzeigt. Und als zweite Hilfestellung könnt ihr das gleiche auch über unsere Datenbank-Eurotaxliste kontrollieren.

Ein großer Vorteil der Oldtimer Ausnahme, ist die zweijährige Gültigkeit §57a (Pickerl). Ein Nachteil: Bei Oldtimern können keine Veränderungen am Fahrzeug typisiert werden und das Fahrzeug darf nur 60 Tage im Jahr verwendet werden, weiters müssen fahrtenbuchartige Aufzeichnungen geführt werden.

Mit Anfang 2018 gibt es hier eine neue Regelung

Sobald ihr im Zulassungsschein den Eintrag „Historisches Fahrzeug“ mit einer Beschränkung auf 60 Tage habt, muss bei der Pickerlüberprüfung die Einzelgenehmigung bzw. der Typenschein und die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen vorgelegt werden. Wie genau die Aufzeichnungen aussehen müssen wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht (Infos folgen).

Achtung

Gerade im letzten Jahr wurde der deutschsprachige Raum mit Rollern aus Fernost überschwemmt. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn diese Roller über italienische Fahrgestellnummern verfügen und das Baujahr für die Oldtimer-Typisierung erreichen. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltet ihr nur Fahrzeuge kaufen, welche über originale Fahrzeugpapiere verfügen (auch wenn diese meist aussehen wie ein Kinderschmierzettel eines Analphabeten). Bitte Hände weg von Fahrzeugen, welche von den Nummern her von unserer Datenbank nicht erkannt werden und von Fahrzeugen, die zwar über die richtige Nummer verfügen, aber mit dem Original vom optischen her stark differieren (Vespa Super mit Fahrrad-Lenker). Wenn ihr euch bei der Fahrgestellnummer nicht sicher seid, schickt uns einfach ein Foto auf unsere E-Mail Adresse, wir können aufgrund dieses Bildes meist die Richtigkeit und Originalität der Nummer erkennen.

5. Umtypisierung Moped auf Kleinmotorrad:

noch ist diese Typisierung in Österreich möglich, das Umtypisieren geht nur bei Vespa 50 N, 50 R, 50L, 50 S, Special, PK und PKXL. Bei neueren Fahrzeugen geht das Umtypisieren nicht. Der Roller muss mit Originalmotor und Originalauspuff ausgestattet sein, er muss eine Hupe, Abblendlicht, Fernlicht und über ein Bremslicht für die Hinterradbremse verfügen. Eingetragen wird bei der Typisierung eine Bauartgeschwindigkeit von 65 km/h. Aufgepasst bei Fahrzeugen die länger als 7 Jahren nicht angemeldet waren, hier kommt noch eine Gebühr für die Einspielung der Fahrzeugdaten in die Genehmigungsdatenbank dazu. Eine Umtypisierung auf 125ccm von einem österreichischen Modell ist nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das ganze über den Umweg Deutschland als EU Genehmigung einzutragen. (Siehe Neugenehmigung Moped auf 125ccm). Im Gegensatz zu einer Neugenehmigung braucht ihr nach der Typisierung eine §57 Überprüfung (Pickerl). Sobald dies alles erledigt ist, müsst ihr noch die Nova-Freischaltung beim Finanzamt vornehmen, unabhängig davon ob bei diesem Fahrzeug Nova fällig ist, oder nicht.

6. Neugenehmigung Moped auf 125ccm:

Im Gegensatz zu dem oben angeführten Punkt 5, funktioniert eine Typisierung einer 50ccm Vespa auf 125ccm nur, wenn es sich um eine Neugenehmigung in Österreich handelt. Sollte das Fahrzeug in Österreich, in den letzten 7 Jahren, angemeldet gewesen sein, müssen wir die originalen Fahrzeugpapiere, bei der Zulassung in Deutschland auf 125ccm abgeben oder entwerten lassen. Die Typisierung auf 125ccm selbst läuft wie eine EU Typisierung ab. Wie oben angeführt Punkt 3.

7. Typisierung 150ccm auf 125ccm (B-Führerschein Typisierung)

Da grundsätzlich mehr 150ccm Vespas als 125ccm produziert wurden und in Österreich mit der B-Führerscheinerweiterung auch 125ccm Vespas bewegt werden dürfen, ist diese Umtypisierung immer wieder ein Thema. Bei einem Oldtimer ohne Papiere (Punkt 4) ist dies nicht möglich, es muss sich um eine EU Genehmigung mit Papieren handeln (Punkt 3). Falls ihr keine Papiere zu eurer Vespa habt, können wir wiederum den Weg über Deutschland gehen. Als Nachweis für die Kubikminimierung reicht uns eine Bilddokumentation des Umbaus auf 125ccm, oder es wird direkt ein 125ccm Komplettmotor verwendet.

Wir sind anerkannter Rollerspezialist und unser Wissen wird von mehreren Landesregierungen in Anspruch genommen. Unsere Ansprechpartner im Laden sind Tom, Ramona und Stoffi.

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